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SATZUNG

 

Aus der Satzung

 

Präambel

“Rettung und Erhaltung unseres letzten großen Regenwalds im Amazonasbecken müssen eine der zentralen Aufgaben für die Zukunft der Menschheit sein. Das wichtigste Waldökosystem der Welt hält und erneuert ein Drittel des Süßwassers der Erde. Intakter Tropenwald ist das effizienteste Depot für CO2 und andere klimaschädliche Gase – zum Nulltarif. Die Auswirkungen der Zerstörung dieser Urwälder auf den globalen Wasserhaushalt, das Weltklima, die Versorgung mit Nahrung und damit auf unsere Wirtschaft, sind heute schon festzustellen. Zudem wird die größte Artenvielfalt vernichtet, ehe wir sie erforschen und nutzen können. Rettung und Erhaltung der Regenwälder sind nur zusammen mit den Indio-Völkern möglich, die in diesen Wäldern leben. Und sie sind bereit dazu. Sie wollen mit ihrem Wald und ihren Traditionen bestehen, allerdings unter Einschluss zeitgemäßer und im Wald angemessener Technologien. Der Jugend muss eine Zukunft im Wald ermöglicht werden. Dazu ist unsere Förderung notwendig… Zur Erreichung dieser Ziele errichten wir eine Stiftung. Sie ist selbstlos tätig und verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.”

 

Zustifter und Spender

“Das Stiftungsvermögen ist in seinem Bestand dauernd und ungeschmälert zu erhalten. Die Stiftung ist berechtigt aber nicht verpflichtet, Zuwendungen anzunehmen. Zuwendungen wachsen dem Stiftungsvermögen zu, sofern sie von dem Zuwendenden dafür bestimmt wurden (Zustiftungen). Wenn der Zuwendende nicht anders bestimmt, werden die Zuwendungen, vorbehaltlich eines entgegenstehenden Vorstandsbeschlusses, zu 50% dem Stiftungsvermögen zugeführt. Die verbleibenden 50% des Zuflusses werden als Spende eingestellt und fließen damit ebenso wie alle anderen Spenden direkt in die AMAZONICA-Projektarbeit.”

 

Senatoren

“Organe der Stiftung sind der Stiftungsvorstand und der Senat. Der Senat hat eine beratende Funktion und die Aufgabe, die Ziele der Stiftung zu fördern. Der Vorstand kann Senatsmitglieder bestellen. Mitglieder des Senats dürfen nicht zugleich dem Stiftungsvorstand angehören. Der Senat bestimmt mit einfacher Mehrheit aus seiner Mitte die Vorsitzenden. Zustifter wie Spender, die die Stiftung mit wesentlichen Beträgen unterstützen, werden unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Vorstands als Mitglieder des Senats bestellt. Für besondere Verdienste um die Stiftung AMAZONICA kann der Vorstand in Übereinstimmung mit dem Senat ausgewählten Persönlichkeiten den Titel „Ehrensenator“ verleihen.”

AMAZONICA auf

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